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   SG Leipzig, 04.07.2006 - S 8 KR 236/05   

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SG Leipzig, 04.07.2006 - S 8 KR 236/05 (https://dejure.org/2006,19506)
SG Leipzig, Entscheidung vom 04.07.2006 - S 8 KR 236/05 (https://dejure.org/2006,19506)
SG Leipzig, Entscheidung vom 04. Juli 2006 - S 8 KR 236/05 (https://dejure.org/2006,19506)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Versicherten auf Zuzahlungsbefreiung i.H.v. 1 v. H. der tatsächlichen Einnahmen unter Hinweis auf ein monatliches Einkommen von 100,00 EUR; Erzielen eines Steuerungseffekts für häufig in Anspruch genommene Leistungen durch Zuzahlungen auch bei einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Belastungsgrenze in der Krankenversicherung, Befreiung von der Zuzahlung bei Einkünften unter dem Regelsatz

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 23.03.1972 - 5 RJ 63/70

    Pflicht zur Schadensverhütung - Vollständige Auskunftspflicht -

    Auszug aus SG Leipzig, 04.07.2006 - S 8 KR 236/05
    Dieses, von der Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit entwickelte, Rechtsinstitut (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, vgl. bspw. BSGE 34, 124) dient dazu, den durch Verletzung von Nebenpflichten entstandenen Schaden dadurch auszugleichen, dass der Sozialleistungsträger die notwendigen Amtshandlungen zur Herstellung des Zustandes vorzunehmen hat, der bestehen würde, wenn er die ihm aus dem Sozialrechtsverhältnis erwachsenden Nebenpflichten ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (vgl. dazu auch: Erlenkämper/Fichte, Sozialrecht, 5. Aufl., S. 113 ff.).
  • BSG, 12.11.1980 - 1 RA 65/79

    Auskunft - Anwartschaft - Altersruhegeld - Wehrmachtbediensteter - Einberufung

    Auszug aus SG Leipzig, 04.07.2006 - S 8 KR 236/05
    Der Versicherte kann also lediglich verlangen, so gestellt zu werden, wie er bei richtiger Auskunft gestanden hätte (vgl. BSGE 44, 113 (121); 50, 294).
  • SG Mannheim, 20.09.2005 - S 9 KR 766/04

    Krankenversicherung - Belastungsgrenze - Berücksichtigung des

    Auszug aus SG Leipzig, 04.07.2006 - S 8 KR 236/05
    Denn wenn § 62 Abs. 2 Satz 5 SGB V auch für Sozialhilfebezieher eine "Mindestbelastungsgrenze" vorschreibt, ist daraus nicht etwa zu folgern, dass für diejenigen, deren Einnahmen noch darunter liegen, eine Belastung im Grunde fast gänzlich entfallen soll (wie hier ebenso: SG Mannheim, Urteil vom 20.09.2005, Az: S 9 KR 766/04).
  • SG Leipzig, 16.12.2004 - S 8 KR 540/04

    Ersatz von Arzneimittelkosten für das Medikament "Methionin Stada"-Tabletten;

    Auszug aus SG Leipzig, 04.07.2006 - S 8 KR 236/05
    Nach der durch die Reform des Sozialhilferechts (vgl. dazu: SG Leipzig, Urteil vom 16.12.2004, Az: S 8 KR 540/04, veröffentlicht in "juris") bezweckten Änderungen sollen die Leistungen der Sozialhilfe nicht über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen.
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